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Zur Vermeidung unnötiger Rückfragen und damit verbundener unnötiger Verzögerungen der Insolvenzgeldauszahlung an die Mitarbeiter durch die Arbeitsagenturen bedarf es bester Kenntnisse des Insolvenzverwalters bzw. seiner Mitarbeiter, um den Anforderungen, die hier an ihn gestellt werden, gerecht zu werden.

Diese Anforderungen werden mit der Zeit nicht geringer, sondern - siehe nur die immer umfangreicher werdenden Durchführungsanweisungen der Bundesagentur für Arbeit - erfordern die ganze Aufmerksamkeit des Verwalters.

Zudem verhindert die optimale Vorbereitung und Umsetzung aller Insolvenzgeld fähigen Entgeltansprüche die lästige spätere Korrektur "übersehener" Arbeitnehmerforderungen, für die dann in der Regel auch noch arbeitsaufwändig manuell Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuerabzugsbeträge ermittelt werden müssen.

Wir erstellen die für den Insolvenzverwalter unterschriftsfertigen Insolvenzgeldbescheinigungen von durch den Insolvenzschuldner bis zum Vortag der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gefertigten Entgeltabrechnungen. Zuvor haben wir die Personalabteilung bzw. den die Entgeltabrechnung erstellenden Steuerberater eingehend darüber informiert, welche Entgeltbestandteile bzw. sonstigen Ansprüche Insolvenzgeld fähig sind und welche nicht.

In schwierigen Fällen (kein Personal, Steuerberater weigert sich wegen hoher Forderungen) erledigen wir selbstverständlich die notwendigen Abrechnungsarbeiten einschließlich der Beitragsnachweise für die Krankenkassen, der Entgeltmeldungen zur Sozialversicherung etc..

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